Niederösterreichischer Hundepass
Verpflichtender Sachkundenachweis für ALLE neu angeschafften Hunde seit 1. Juni 2023.
Alle neuen Hundehalter müssen demnach einen dreistündigen Kurs absolvieren, um den NÖ Hundepass zu erlangen. Dabei sind jeweils 2 Stunden mit einem Experten und 1 Stunde mit einem Tierarzt zu verbringen. Die Mensch-Hund-Beziehung steht dabei im Fokus sowie eine Einführung in die Gesundheit des Hundes.
Als tierschutzqualifizierte Hundetrainierin ist DOGtivity Trainerin Kristina befugt, diese Expertengespräche zu führen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter T: +43 699 19 58 97 94 oder per E-Mail unter [email protected]
Für Hundehalter eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential bleibt unverändert: Vorlage eines erweiterter Sachkundenachweises (4 Stunden Theorie, 6 Stunden Praxis) für den speziellen Hund und einer Haftpflichtversicherung von einer Mindestdeckungssumme € 725.000 für Personen- und Sachschäden. Außerdem muss die allgemeine Sachkunde zusätzlich erbracht werden.
Bereits bestehende Hundehaltung: Für bereits im Haushalt lebende Hunde ist nachträglich kein Sachkundenachweis zu erbringen. Für einen neu hinzukommenden Hund aber schon.
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NÖ-Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem GefährdungspotenziaL
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.
Allgemeine Informationen
In Niederösterreich gibt es eine sogenannte „Rasseliste“. Besitzer einer Hunderasse, die auf dieser Liste stehen – also Hunde mit „erhöhtem Gefährdungspotential“ –, müssen gemäß der Hundehalter-Sachkundenverordnung einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser soll dazu beitragen, dass Hundebesitzer derartiger Rassen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Folgende Rassen sind betroffen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie generell Mischlinge dieser Rassen.
Ausbildungsnachweis zur Sachkunde
Die Prüfung besteht aus einem allgemeinen (theoretischen) Teil von zumindest 4 Stunden über Wesen und Verhalten des Hundes und einem praktischen Teil von zumindest 6 Stunden zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen.
Die notwendigen praktischen Trainingseinheiten können grundsätzlich sowohl im Einzelsetting, als auch im Zuge der Familienhundekurse absolviert werden.