Spiel-, Spaß- und Bindungsschule für Hunde und ihre Menschen

NÖ Hundepass

 

Termin im Gruppensetting inkl. Tierarztinformation: 15.07.2023, 14:00-17:00 in 2273 Hohenau an der March

Kosten: €75,00

(inkl. Ausstellung des Hundepasses vor Ort, zusätzlich erhalten sie einen 10-Euro-Gutschein für ein Erstgespräch bei Kristina)

 

Nähere Informationen und Anmeldung unter: office@dogtivity-hundetraining.at

 


Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz

 

Mit 1. Juni 2023 tritt die Novelle des niederösterreichischen Hundehaltegesetzes in Kraft. Für Hundehalter bedeutet dies vor allem folgende Neuerungen:



Verpflichtender Sachkundenachweis für ALLE neu angeschafften Hunde 

Alle neuen Hundehalter müssen demnach einen dreistündigen Kurs absolvieren, um den NÖ Hundepass zu erlangen. Dabei sind jeweils 2 Stunden mit einem Experten und 1 Stunde mit einem Tierarzt zu verbringen. Die Mensch-Hund-Beziehung steht dabei im Fokus sowie eine Einführung in die Gesundheit des Hundes.  

 

Die Trainerinnen von DOGtivity Hundetraining sind als tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen befugt, diese Expertengespräche zu führen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Kristina (T: +43 699 19 58 97 94) oder per E-Mail unter office@dogtivity-hundetraining.at

 

Für Hundehalter eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential bleibt unverändert: Vorlage eines erweiterter Sachkundenachweises (4 Stunden Theorie, 6 Stunden Praxis) für den speziellen Hund und  einer Haftpflichtversicherung von einer Mindestdeckungssumme € 725.000 für Personen- und Sachschäden. Außerdem muss die allgemeine Sachkunde zusätzlich erbracht werden.

 

Bereits bestehende Hundehaltung: Für bereits im Haushalt lebende Hunde ist nachträglich kein Sachkundenachweis zu erbringen. Für einen neu hinzukommenden Hund aber schon.

 

Verpflichtende Hundeversicherung

Die zweite wesentliche Änderung ist die verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Hunde. Die Mindestversicherungssumme beträgt dabei 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden. 

 

Bereits bestehende Hundehaltung: Der Hundehalter hat einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung von einer Mindestdeckungssumme € 725.000 für Personen- und Sachschäden zu erbringen.

 

Obergrenze für die Hundeanzahl pro Haushalt

Die neue Obergrenze beträgt 5 Hunde pro Haushalt (max. 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential). So soll dem immer häufiger werdenden "Animal Hoarding" vorgebeugt werden. Dabei wird es aber Ausnahmen für die Obergrenze geben, um bei Bedarf das Halten von mehr als fünf Hunden zu ermöglichen. Diese sind beispielsweise für Jagd-, Zucht-, Schlitten- und Wachhunde oder, falls eine ausreichend große Liegenschaft vorhanden ist, vorgesehen. 

 

 

Details zur Novelle finden Sie hier: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_NI_20230216_14/LGBLA_NI_20230216_14.html

 

 

 


Wer wir sind?

Kurz zusammengefasst: die etwas andere Hundeschule.

Unser Schwerpunkt liegt nicht auf der klassischen Unterordnung und dem "Abrichten" wie man früher sagte, sondern auf der Bindung und Beziehung zwischen Hund und Mensch.

Details zu unserem Angebot finden Sie unter Basiskurse sowie Beschäftigung für Hund & Mensch.

 

 

Was wir leisten?

Das Training bei uns läuft nicht nach einem bestimmten Schema allein. Wir stimmen unsere Trainingseinheiten individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Teams ab und geben Hilfestellung in (fast) allen Hundefragen.

Mit laufenden Fortbildungen bemühen wir uns, unsere Trainingsmethoden auf dem neuesten Stand zu halten.




Tierschutzqualifiziert, was ist das?

 

Als tierschutzqualifizierte HundetrainerIn verpflichtet man sich modernen Trainingsmethoden und hundgerechter Zusammenarbeit beim Training und im Zusammenleben generell.

 

Für die Qualifikation als tierschutzqualifizierte HundetrainerIn müssen jedenfalls die wesentlichen Grundlagen in diversen inhaltlichen Bereichen nachgewiesen werden, wie z.B. tierschutzgerechte Erziehungsmethoden und tierschutzrelevante Fragen der Hundeausbildung, Lernverhalten von Hunden und Lernmethodik, Ausdrucksverhalten sowie Wesen von Hunden und rechtliche Grundlagen.

(Details siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007723)

 

Außerdem wird auf die Arbeit in Kleingruppen (maximal 6 Teilnehmer) und regelmäßige Fortbildung (im Ausmaß von 40 Wochenstunden innerhalb von 2 Jahren) Wert gelegt.



Gemäß dem NÖ-Hundehaltegesetz müssen Besitzer von Hunden mit "erhöhtem Gefährdungspotential" einen sogenannten Sachkundenachweis ablegen.
 
Das betrifft Bullterier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu sowie Mischlinge dieser Rassen.
 
Wir freuen uns sehr, dass auch DOGtivity Trainerin Birgit zur Ausstellung dieser Ausbildungsbestätigung berechtigt ist!
 
Zur näheren Auskunft stehen euch unsere beiden Trainerinnen gerne zur Verfügung!


Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.

Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben.

Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

Roger Caras